Genossenschaft
Jeder Mieter erwirbt mit der Überweisung des Anteilscheines von CHF 2400.00 die Rechte und Pflichten eines Genossenschafters. Einmal jährlich findet die Generalversammlung statt mit dem Zweck, die Jahresrechnung zu genehmigen und über notwendige bauliche Massnahmen zu verfügen. Verwaltet wird die Genossenschaft von einem Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten, der Verwaltung, einer Mietervertreterin, drei weiteren Pepräsentanten von Gewerbe und Politik sowie einem Abgeordneten der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich.